Um die Sicherheit Ihres Vermögens zu gewährleisten, die Einhaltung der Vorschriften für die Entwicklung der Kryptowährungsindustrie zu garantieren und Betrug, Geldwäsche, Erpressung und andere illegale Aktivitäten zu reduzieren, verlangt Gate, dass alle Nutzer eine KYC-Identitätsprüfung durchführen. Nur nach Abschluss der KYC können Nutzer Kryptowährungen einzahlen und abheben, mit Fiat-Währungen handeln und an Startup-Abonnements teilnehmen.
Wie Sie Ihre Identität auf der Gate Mobile App verifizieren lassen können:
Schritt 1: Loggen Sie sich in Ihr Gate-Konto auf der App ein. Klicken Sie auf das Benutzersymbol in der oberen linken Ecke. Klicken Sie dann auf "Security Center" - "Identity Verification" - "Personal", um die Seite "Identity Authentication" zu öffnen.



① KYC 1 Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus (Land/Region/ vollständiger Name/Geburtsdatum/ID-Nummer usw.) und klicken Sie auf “Bestätigen und Absenden”.

② KYC2(Verifizierung Plus):
- Sobald Ihre KYC1-Verifizierung genehmigt ist, können Sie auf "Jetzt verifizieren" klicken, um mit KYC2 (Verifizierung Plus) fortzufahren.

Schritt 2: Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und klicken Sie auf "Weiter".

Schritt 3: Geben Sie Ihre Ausweisnummer ein, laden Sie Ihre Ausweisdokumente hoch und klicken Sie auf "Senden".

Schritt 4: Wenn Sie die oben genannten Schritte abgeschlossen haben, werden Sie auf die Seite zur Gesichtsverifizierung weitergeleitet. Bitte lesen Sie den Hinweis sorgfältig durch, bevor Sie mit der Verifizierung beginnen.

Hinweis: Wenn die Erkennung fehlschlägt, können Sie Gestenfotos auf dem PC einreichen.
③ KYC 3 (Adressnachweis): 1.Nachdem Sie KYC2 (Verifizierung Plus) abgeschlossen haben, können Sie den KYC3-Verifizierungsprozess starten, indem Sie auf "Jetzt verifizieren" klicken.

2.Folgen Sie den Anweisungen und laden Sie Bilder zum Nachweis Ihres Wohnsitzes hoch. Klicken Sie dann auf "Absenden".

Bitte beachten Sie:
- Sie können bis zu 3 Bilder hochladen, wobei jedes Bild nicht größer als 3 MB sein darf.
- Die ID-Informationen auf den Bildern müssen mit denen in KYC1 übereinstimmen.
